Die Nutzung Sozialer Medien am Arbeitsplatz kann zu Konflikten führen, weil die Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem sowie der persönlichen und der öffentlichen Sphäre verschwimmen bzw. nicht immer allen Beteiligten klar sind. Hier ein paar Urteile aus den letzten Monaten:
Kein Rauswurf trotz grober Beleidigungen auf Facebook
„Wer seine Chefs in einer offenen Facebook-Gruppe mit Ausdrücken wie ‚asoziale Gesellschafter‘ beleidigt, muss grundsätzlich damit rechnen, entlassen zu werden. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied allerdings, dass die Umstände des jeweiligen Einzelfalls auch zu einer anderen Bewertung führen können: Weiterlesen